August 2019
EU-Gebäuderichtlinie: Mit ISO-Chemie Produkten gut gerüstet für die Zukunft!
Neue EU-Richtlinie für Neubauten ab 2021
Unter dem Namen „Richtlinie 2010/31/EU“, welche am 19. Mai 2019 vom EU-Parlament verabschiedet wurde, verschärft die EU-Gebäuderichtlinie die Anforderungen an das Errichten von neuen Gebäuden. Denn 40 Prozent der gesamten Energie, welche in den Industriestaaten verbraucht wird, fließt in die Heizung oder Kühlung von Gebäuden. Die aktualisierte Richtlinie der Europäischen Union soll hier Abhilfe schaffen und die Weichen für eine nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden legen.
Die „Europäische Gebäuderichtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD), welche verbindlich für alle EU-Staaten gilt, legt fest, dass ab 2021 alle Neubauten dem Standard eines "Niedrigstenergiehauses" entsprechen müssen. Dies gilt bereits seit dem 1. Januar 2019 für Bauten öffentlicher Bauherren. Außerdem ist auch für Altbauten, bei denen ohnehin größere Renovierungsarbeiten geplant sind, eine entsprechende Umsetzung vorgesehen.
Was gilt als "Niedrigstenergiehaus"?
Der Begriff "Niedrigstenergiehaus" wird von der EU nicht genau definiert. Im übersetzten Originaltext heißt es: [...] Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird, gedeckt werden. [...]
Sogennante „Nearly-Zero-Energy Buildings“ mit nahezu Null Energiebedarf sind also der neue Gebäudestandard ab 2021 in der Europäischen Union.
Die EU lässt hier allerdings absichtlich Gestaltungsspielraum, da beispielsweise die Skandinavischen Länder bzgl. der Definition des Niedrigstenergiestandards andere Anforderungen haben mit Fokus auf die Wärmeschutzdämmung, als südlichere Mitgliedsstaaten bei denen Klimaanlagen im Vordergrund stehen.
In Deutschland gilt als Grundlage der Definition eines "Niedrigstenergiehauses" mindestens der aktuelle KfW Effizienzhaus Standard der Klasse 55. Der Jahresprimärenergiebedarf darf demnach nicht über 40 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter liegen. In anderen europäischen Ländern kann dieser Wert deutlich darunter liegen, wie beispielsweise in Österreich, mit maximal 25 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter.
EU-Gebäuderichtlinienkonforme Produktlösungen
Als Hersteller von energieeffizienten und nachhaltigen Abdichtungslösungen sehen wir uns verpflichtet, die Umweltwirkung unserer Produkte kontinuierlich zu verbessern. Aus diesem Grund sind viele unserer Produkte schon heute für die Anforderungen von morgen gerüstet, und erfüllen neben der EnEV auch die Erfordernisse der neuen EU-Gebäuderichtlinie.
Unsere Multifunktionsdichtbänder ISO-BLOCO HYBRATEC und ISO-BLOCO ONE sorgen mit ihrer absoluten Luftdichtheit (a-Wert von 0,00 m3/[h·m·(daPa)n]) dafür, dass unkontrollierte Konvektionswärmeverluste oder Zuglufterscheinungen über die Fensteranschlussfuge keine Rolle mehr spielen.
Bei unseren Systemen zur Vorwandmontage garantieren wärmedämmende Werkstoffe und ein optimierter Einbau in der äußeren Wärmedämmebene des Gebäudes einen optimalen Isothermenverlauf. Dies führt zu einer Reduktion von konstruktiven Wärmebrücken und sorgt für eine wärmere Oberfläche der Innenwände. Durch den Einbau vor der Hauswand sorgen solare Zugewinne für eine weitere Verbesserung der Energiebilanz.
Erfahren Sie mehr über die Vorteile unserer nachhaltigen und EPBD-konformen Abdichtungslösungen und Vorwandmontagesysteme:
- Multifunktionsfugendichtband ISO-BLOCO HYBRATEC
- Multifunktionsfugendichtband ISO-BLOCO ONE
- Fensteranschlussfolie ISO-CONNECT VARIO SD
- Vorwandmontage System ISO-TOP WINFRAMER
- Vorkomprimiertes Fugendichtband ISO-MEMBRA SX
> Hier geht’s zu unserem Infoblatt zur EU-Gebäuderichtlinie